Guter Rat in schlechten Zeiten

Besondere Situationen verlangen besondere Expertise und herausragendes Engagement bei der Lösung der anstehenden Aufgaben – damit es nach der Corona-Krise wieder sicher aufwärts geht!

Entschädigung

Das Befolgen behördlicher Auflagen führt viele Unternehmen und Personen an den Rand der Existenz und vielfach auch darüber hinaus. Wer entscheidet, ob Maßnahmen angemessen waren, oder ob Betroffene Schadensersatzsansprüche stellen können im Rahmen der sogenannten Staatshaftung?

Schadenersatz

Die Corona-Krise hat Einflüsse auf das Geschäftsleben - oft fehlt am Ende eine Menge Geld und unter Umständen kann man Anspruchsgegner finden, die nicht nur in der Lage sind, Schadenersatz zu leisten, sondern auch dazu verpflichtet.

Insolvenz

Insolvenz in Corona-Zeiten - Corona hat insbesondere Unternehmen getroffen, die aich auch ohne diese Krise schon nicht sicher standen. Rund um eine "echte" Corona-Insolvenz gibt es Mittel und Wege, ein anstehendes "Aus" zu vermeiden um das Unternehmen nach der Krise wieder in ein sicheres Fahrwasser zu führen

Haftung

Durch die Corona-Krise erhöht sich das Haftungsrisiko von Geschäftsführern, Vorständen und Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften erheblich.

Strafrecht

Die Krise bringt nicht immer nur das beste im menschen hervor: Es kommt zu Verstößen, für die man zur Rechenschaft gezogen wird.

Versicherungen

Die juristischen Anforderungen an die Durchsetzungen von Forderungen gegenüber Haftpflicht- und/oder Betriebsversicherungen sind sehr hoch.

Arbeitsrecht

Corona zwingt Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunehmend intensiv neue und ungewohnte Regeln zu befolgen. Wir helfen Ihnen, hier auf dem laufenden zu bleiben

Medizinrecht

Corona lässt Fallzahlen in die Höhe schnellen - das erzwingt auch eine Zunahme an falscher Beratung und falschen Behandlungen. Hier entstehen Schadenersatzansprüche, die es durchzusetzen gilt.

Steuerrecht

Neben den Zukunftsthemen Corona-Soli und Reichensteuer geht es um Einsprüche Steuerbescheide und komplexes Steuerstrafrecht.

Willkommen bei "Rechtsrat Corona"

"Rechtsrat Corona" ist ein Zusammenschluss leistungsfähiger Wirtschaftskanzleien, die gemeinsam das breite Spektrum aller Corona relevanten Themen auf hächstem Niveau abdecken können. Im kollegialen Austausch kommen so die Vorteile einer schlagkräftigen Arbeitsgemeinschaft den anfragenden Mandanten zugute.

Entschädigung nach dem IfSG

Das Infektionsschutzgesetz war lange Jahre keins der populären Gesetze der Bundesrepublik Deutschland - aber die Corona-Krise hat es in den Mittelpunkt des öffentlichen und vor allem wirtschaftlichen Interesses geholt. In der juristischen Aufarbeitung sollte man zwischen privat und gewerblich unterscheiden. Anspruchsgegner sind auf unterster Ebene die Behörden, von denen Verbote wie Tätigkeitsuntersagungen oder Quarantäne angeordnet wurden. Grundsätzlich befasst sich dieser Bereich unseres Angebotes mit dem Thema "Staatshaftung".

Insolvenz

Insolvent nach Corona - für viele Juristen die Königsklasse in der Aufarbeitung der Pandemiefolgen. Als eines der ersten Hilfspakete wurde der deutschen Wirtschaft via Gesetzesänderung angeboten, das scharfe Schwert der Insolvenzanmeldungspflicht auszusetzen. Die zentrale Vorschrift in Artikel 1 § 1 des COVInsAG lautet: „Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a InsO und nach § 42 Absatz 2 BGB ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt".

Haftung

Im Zusammenhang mit der Coronakrise und den damit einhergehenden Maßnahmen werden sich unzählige Auseinandersetzung wegen Schadensersatz ergeben. Haftungsfragen stellen sich bei Lieferausfällen, verspäteten Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, Folgeschäden aufgrund von Corona bedingten Vertragspflichtverletzungen oder auch bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen, die ihren Wert ganz oder teilweise wegen der Krise eingebüßt haben. Wenn Anwälte eingeschaltet werden, was vielfach sowohl zur Durchsetzung als auch zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen notwendig sein wird, sollten diese hoch spezialisiert sein und insbesondere Erfahrung auf dem Gebiet der Konfliktlösung und Prozessführung haben. .

Geschäftsführerhaftung Im Rahmen der im GmbH-Gesetzt definierten Geschäftsführerhaftung haftet der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unter Umständen sogar mit seinem eigenen Vermägen, falls durch seine Verantwortlichkeit Schäden angerichtet wurden. Corona stellt ganz besondere Ansprüche an das Leitungs-Personal, wenn Geschäftsführung in Normal-Zeiten schon schwierig genug ist. weiter lesen

Vorstandshaftung Vorstände und sonstige Organschaften von Kapitalgesellschaften stehen nicht umsonst recht weit oben in den Betriebs-Hierarchien. Auch wenn Vorstände und Aufsichtsräte vielfach nicht konkret in die Geschäftsführung eingreifen, sind ihre Entscheidungen doch maßgeblich verantwortlich für die Richtung, die ein Unternehmen nimmt. In der Postcornona-Phase werden viele Entscheidungen nachträglich hinterfragt werden, wenn Schaden dadurch heraufbeschworen wurde. Dies gilt insbesondere für Aktiengesellschaften oder Körperschaften mit zahlreichen Gesellschaftern. weiter lesen

Gesellschafterhaftung Die Gesellschafterhaftung betrifft Anteilseigner an GmbH-Vermögen. Beim Durchgriff auf das persönlicher Vermögen geht es um Pflichtverletzungen der Gesellschafter, durch die die sogenannte Durchgriffshaftung ausgelöst werden kann. Eine Durchgriffshaftung kann z.B. erfolgen , wenn eine Vermögensmischung nicht ausgeschlossen werden kann oder wenn eine Unterkapitalisierung dadurch ausgelichen werden muss, dass Gesellschafter Ausschüttungen zurückerstatten. weiter lesen

Medizinrecht

Das deutsche Gesundheitswesen hat über Monate erfolgreich die Corona-Krise gemeistert - allerdings auf Kosten der regulären Krankenversorgung. Operationen und wichtige Behandlungen wurden über Monate ausgesett, um freie Betten und Intensiv-Plätze für Corona-Patienten vorhalten zu können. Ein weiterer medizinrechtlich aufzuarbeitender Komplex ist das vermeintliche Versagen, bzw. Fehlverhalten von Heimleitungen, Krankenhäusern, Ärzten und sonstigen im Gesundheitswesen als Personen oder Organschaften Tätigen.

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